Wir von der Jugend-Suchtberatung sind in unserem Landkreis für den reaktiven Teil von HaLT zuständig. Das bedeutet, dass wir Dir, wenn Du nach einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus musst, dort ein Beratungsgespräch anbieten.
In einem vertraulichen Gespräch besteht für Dich die Möglichkeit, dass wir das Geschehene nochmal Revue passieren lassen. Dein Gesprächspartner kennt sich natürlich mit Suchtmitteln, ihren Wirkungen, Risiken und Folgen aus.
Er hört Dir zu und kann Dir Rat geben. Egal, wo Du stehst, Du erhältst eine auf Deine persönliche Situation angepasste Beratung.
Zuerst einmal ist der diensthabende Arzt, der sich im Krankenhaus um Dich kümmert, angehalten, Dich zu fragen, ob er im Rahmen des reaktiven Teils von HaLT einen Jugend-Suchtberater rufen darf. Sobald Du bzw., wenn Du unter 16 Jahre alt bist, Deine Eltern zustimmen, besucht dieser Dich. Natürlich ist der Berater gegenüber Dritten (Polizei, Jugendamt, etc.) absolut verschwiegen.
Weitere Infos unter:
oder unser Sekretariat unter der Rufnummer: 08171 983040